Wahl des Gemeindekirchenrates
- Alle 6 Jahre werden die Mitglieder des Gemeindekirchenrates neu gewählt
- Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied, das am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und zum Abendmahl zugelassen ist.
- In den GKR kann gewählt werden/berufen werden, wer das 18. Lj. vollendet hat, der Kirchgemeinde seit mindestens 6 Monaten angehört, zum Abendmahl zugelassen und am Gemeindeleben teilnimmt.
- Bis 30.Juni können Kandidaten-Vorschläge im Büro abgegeben werden. (Um einen Kandidaten vorzuschlagen,benötigt dieser 5 Unterschriften von Wahlberechtigten, die diesen Vorschlag unterstützen.)
- 13 Kirchälteste sollen dem GKR angehören (4 Geistliche: 3 Pfarrer/Pastorinnen; 1 Pröpstin) (9 Ehrenamtliche: 7 Direktwahl / 2 Berufung)
- Neben der Wahl im Wahllokal ist auch Briefwahl möglich.
Das Landeskirchenamt stellt Umschläge zur Verfügung, die an jedes Gemeindeglied persönlich adressiert sind. Die Umschläge werden mit einem Stimmzettel (Kandidatenliste), einer Information, wo die Briefwahlunterlagen wieder abgegeben werden können, und gegebenenfalls weiteren Informationen versehen. Im August/Anfang September werden die Umschläge vor Ort verteilt.
Konzertreihe "Musik-Welt-Kirche"
und Meininger Orgelsommer
Katholische Gemeinde "St. Marien"
Mauergasse 22a
98617 Meiningen
Gemeindebüro:
Tel: 03693 465960
Mo, Di, Do : | 8 - 12 Uhr |
Mi : | 8 - 12 Uhr 14 - 16 Uhr |
Fr : | 8 - 10 Uhr |
Kirche:
Unsere Kirche ist täglich zum Gebet und zur Besichtigung geöffnet.
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten)
Bella-Aul-Str. 5
(ehemals Kasernenstr.)
98617 Meiningen
Gemeindeleitung:
Tel: 01577 5728 993
Landeskirchliche Gemeinschaft Meiningen
Schöne Aussicht 5
98617 Meiningen
Gemeindeleitung:
Tel: 0173 8106012